Hodenkrebs entsteht zumeist aus den sogenannten Keimzellen, aus denen sich die Spermien bilden. Daher werden Hodentumoren oft auch „Keimzelltumoren“ genannt. Bei nur ca. 7 % der Tumoren des Hodens liegen andere Tumorarten vor.
Hodenkrebs – Frühes Erkrankungsalter, aber sehr gute Heilungschancen
80 % der von Hodenkrebs Betroffenen sind jünger als 50 Jahre. Eine frühe Diagnose und eine auf die individuelle Erkrankung gut abgestimmte Therapie erhöhen die insgesamt sehr guten Heilungs- und Überlebenschancen von Hodenkrebspatienten.
Nach Schätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) erkranken in Deutschland jährlich etwa 4.200 Männer neu an Hodenkrebs. Mit einem Anteil von 1,6 % an allen Krebserkrankungen bei Männern gehört Hodenkrebs damit zu den eher seltenen Krebskrankheiten. Im Unterschied zu den meisten anderen Tumorerkrankungen sind die Betroffenen zumeist noch sehr jung. Das mittlere Erkrankungsalter liegt bei 38 Jahren. Demgegenüber stehen die Chancen, die Krankheit langfristig zu überleben oder vollständig geheilt zu werden, bei Hodenkrebs besonders gut.
Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) empfiehlt die regelmäßige Selbstuntersuchung der Hoden ab 14 Jahren zur Früherkennung von Hodenkrebs.
Kryokonservierung bei Hodenkrebs
Männer mit Hodenkrebs können ihre Spermien einfrieren lassen, damit sie auch nach der Krebstherapie noch Kinder zeugen können. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Seit 1. Juli 2021 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Kryokonservierung von Spermien vor einer keimzellschädigenden Therapie (wie zum Beispiel einer Chemotherapie gegen Hodenkrebs).
Aber: Das Einfrieren und Lagern von Spermien können momentan nur Kryobanken mit den Krankenkassen abrechnen, die von vertragsärztlichen Praxen oder Kliniken betrieben werden oder Kooperationsverträge mit Selbigen haben. Das trifft auf viele Kryobanken nicht zu. Viele Männer, die ihre Spermien eingelagert haben, müssen die Kosten weiterhin selbst tragen.
Bei Problemen mit der Kostenübernahme können Sie folgendes tun:
Wechsel der Lagerstätte
Sie können in Ihrer speziellen Situation versuchen, eine andere Kryobank zu finden, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Geeignete Anbieter können Sie zum Beispiel über die Suchfunktion von Fertiprotekt finden oder bei Androprotekt erfragen.
Sie können auch bei der Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihres Bundeslandes nachfragen, welche Kryobank die Kosten mit ihrer Krankenkasse abrechnen kann.
Antrag auf Kostenübernahme
Finden betroffene Männer keine Lagerstätte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, sollten sie frühzeitig einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen. Dann ist eine Entscheidung im Einzelfall möglich.
Wichtig: Eine Kostenübernahme im Einzelfall ist erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend möglich.
Stimmt die Krankenkasse einer Kostenübernahme zu, müssen Betroffene in der Regel die Einlagerungskosten zunächst weiter selbst tragen, bekommen sie von der Krankenkasse anschließend aber erstattet.
Was tun bei Ablehnung der Kostenübernahme
Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, können Betroffene widersprechen und auch dagegen klagen.
Zu den Erfolgsaussichten können hier keine Aussagen getroffen werden, die Krankenkassen müssen jedoch die Kosten für Leistungen erstatten, die Versicherte selbst beschafft haben. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse die Leistung nicht anbieten konnte und sie für den Versicherten notwendig war. Dies kann beim aktuellen Stand der Regelungen zur Kryokonservierung der Fall sein.
Das Sozialgericht Duisburg hat am 15. März 2022 der Klage auf Kostenerstattung für die Kryokonservierung von Eizellen im Fall einer Krebspatientin stattgegeben (S 60 KR 1074/21 ).
Quelle:
Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums, unter https://www.krebsinformationsdienst.de/aktuelles/2022/news022-hodenkrebs-spermien-einfrieren-wer-zahlt.php